Die in diesem Bereich hinterlegten Informationsschriften sind hinsichtlich der in ihnen thematisierten Regelungsinhalte als durch Gesetzgebung / Rechtsprechung bereits überholt anzusehen. Gleichwohl kann sich für eine Beurteilung bereits länger zurückliegender Sachverhalte ein Studium dieser Informationsschriften dennoch empfehlen. Dabei wäre zu beachten, dass trotz gewissenhafter Bearbeitung eine Haftung für den Inhalt der Informationsblätter nicht übernommen werden kann.

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